Nichts riskieren
Die jährlich abzugebende Steuererklärung ist nicht nur lästig und arbeitsintensiv, sie birgt auch Fallstricke für den Steuer-Laien. Wie werden Nebenkosten und Fahrtkosten korrekt abgerechnet und welche Belege muss ich dem Finanzamt vorlegen? Welche Freibeträge kann ich nutzen? Noch schlimmer wird es, wenn man Einkünfte aus verschiedenen Quellen, zum Beispiel aus Mieteinnahmen, Geldanlagen oder aus unselbstständiger und selbstständiger Arbeit hat. Die Vorschriften sind hier kompliziert - die Steuererklärung für unselbstständige Arbeit wird von Jahr zu Jahr länger - und interpretationsbedürftig. Zudem ändern sich die Gesetze immer wieder. Riskieren Sie keinen Ärger mit dem Finanzamt, sondern überlassen Sie Ihre Steuererklärung dem Team der Heindl Steuerberatung. Es kennt die aktuellen Regelungen und weiß, wie Sie die Spielräume des Gesetzes so zu Ihren Gunsten nutzen, dass Sie bares Geld sparen. Sie schonen Ihre Nerven, sparen Steuern und vor allem Zeit, die Sie für angenehmere Dinge verwenden können.
Richtig schenken und erben
Die Einkommensteuererklärung ist leider nicht der einzige Fall, in dem man mit dem Finanzamt zu tun hat. Ausgerechnet, wenn man sich über eine Erbschaft oder ein großzügiges Geschenk freut, kommt der Fiskus und hält die Hand auf. Auch in diesen Fällen von Vermögensübertragung unterstützt Sie das Team der Heindl Steuerberatung. Wir helfen Ihnen nicht nur, korrekte Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen abzugeben. Wir sorgen auch dafür, dass möglichst viel des vererbten oder verschenkten Geldes in Ihrer Tasche landet. Gerade bei Erbschaften sollten Sie sich rechtzeitig an uns wenden. Häufig kann man beispielsweise durch eine rechtzeitige Schenkung Erbschaftsteuer sparen. Oder wussten Sie, dass der Gesetzgeber für Erben, die den Erblasser gepflegt haben, höhere Steuerfreibeträge vorsieht? Nehmen Sie deshalb bei allen Vermögensübertragungen mit uns Kontakt auf, Ihr Steuerberater der Heindl Steuerberatung hilft Ihnen weiter.
Hilfe beim Rechtsbehelf
Auch wenn Sie wirklich einmal Ärger mit dem Finanzamt haben, stehen wir Ihnen bei. Gegen zweifelhafte Entscheidungen des Fiskus hat jeder Bürger nämlich das Mittel des Rechtsbehelfs. Dazu zählen der Einspruch und notfalls die Klage beim Finanzgericht. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, kommen Sie zu uns. Wir prüfen Ihren Fall eingehend auf seine Erfolgsaussichten und vertreten Sie gerne bei allen Rechtsbehelfen.