Vermögensübertragungen
Wer freut sich nicht, wenn er etwas geschenkt bekommt. Allerdings wird diese Freude stark getrübt, wenn der Staat seinen Anteil in Form der Erbschaft-/Schenkungsteuer einfordert.
Diese Steuerbelastung kann bei vorausschauender Gestaltung häufig sehr stark gesenkt, bzw. ganz vermieden werden. Sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie dabei, dass soviel wie möglich von der Schenkung bei Ihnen ankommt.
Weitere Seiten zu Leistungen - Privat