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Rechtsbehelfe

Das Steuerrecht lässt viele unterschiedliche Interpretationen der Gesetzestexte zu. Es liegt leider in der Natur der Sache, dass das Finanzamt häufig eine andere - für Sie nachteilige – Auffassung vertritt.
Hier müssen Sie nicht klein bei geben. Sie haben die Möglichkeit einen Rechtsbehelf einzulegen. Dies ist als erstes der Einspruch beim Finanzamt. Wenn auch dieser vom Finanzamt abgelehnt wird, bleibt noch die Klage vor dem Finanzgericht.
Sollten bei Ihnen ein Fall vorliegen, bei dem sich nach sorgfältiger Abwägung der Erfolgsaussichten ein Rechtsbehelf lohnt, vertreten wir Sie gerne.
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